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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

 

GLC Network
ICN Europe GmbH

Tieskamp 4-8
25693 St. Michaelisdonn
Germany

Phone: +49 (0) 4853 / 80 82-30
Fax: +49 (0) 4853 / 80 82-33
E-Mail: info@glc-network.com
Internet: www.glc-network.com

Geschäftsführer: Uwe Nordmann
Amtsgericht Pinneberg, HRB  1366 ME
Steuernummer: 18 2930 7681
UST.-ID-Nr.: DE201062595

 

…für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB).

 

I. AGB & gesetzliche Informationen für Verbraucher (§ 13 BGB)

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

§ 1 Vertragssprache, Angebot und Vertragsschluss, Vertragstextspeicherung

(1) Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Mit dem Anklicken des Buttons "Bestellung absenden" übersenden Sie Ihre Bestellung an uns. Hiermit geben Sie ein rechtsverbindliches Angebot ab.

(2) Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung (Bestellbestätigung) folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt jedoch erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Der Vertragstext (Ihre Bestellung) wird gespeichert.

(3) Sie können die allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) jederzeit auf der Shopseite einsehen und auf Ihrem Rechner speichern. Die konkreten Bestelldaten werden Ihnen per Email zugesendet und sind bei Registrierung im LogIn-Bereich einsehbar.

 

§ 2 Zahlung

Es werden nur die im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten akzeptiert. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsweisen können auf der Internetseite vorab eingesehen werden.

 

§ 3 Lieferung, Leistungsvorbehalt, Eigentumsvorbehalt

(1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung der Ware an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Die voraussichtliche Lieferzeit entnehmen Sie bitte der jeweiligen Produktbeschreibung. Die Lieferung erfolgt gegen die auf der Internetseite angegebenen Verpackungs- und Versandkosten.

(2) Ist die Leistung unverschuldeter Weise nicht verfügbar, wird der Verbraucher unverzüglich darüber informiert und eventuell schon erbrachte Gegenleistungen erstattet.

(3) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ICN Europe GmbH. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der ICN Europe GmbH nicht zulässig. 

 

§ 4 Rücksendekosten im Falle des Widerrufs

Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

 

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher (§13 BGB)

(1) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Das nachfolgende Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die von Ihnen bestellte Ware Ihren gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken dient.

 

(2) Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

GLC Network Division
ICN Europe GmbH

Tieskamp 4-8
25693 St. Michaelisdonn
Germany

Fax: +49 (0) 4853 / 80 82-33
Email: info@glc-network.com


Widerrufsfolgen 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

 

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht:

- Wenn die von Ihnen bestellte Ware Ihren gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken dient.

- Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

 

§ 6 Gewährleistung und Reklamation

(1) Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.

(2) Bei Reklamationen oder bei Fragen können Sie sich Mo - Do von 9 - 17 Uhr und Fr von 9 - 16 Uhr unter Phone: +49 (0) 4853 / 80 82-30 telefonisch an uns wenden. Sie erreichen uns aber auch rund um die Uhr per E-Mail: info@glc-network.com

 

§ 7 Weitere Verbraucherinformationen

(1) Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht.
(2) Etwaige Eingabefehler bei Abgabe Ihrer Bestellung können Sie bei der abschließenden Bestätigung vor der Kasse erkennen und mit Hilfe der Änderungsfunktion vor Absendung der Bestellung jederzeit korrigieren.
(3) Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen.

 

II. AGB für Unternehmer (§ 14 BGB)

 

Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 1 Geltungsbereich

Für Geschäftsbeziehung jeglicher Art zwischen der ICN Europe GmbH (nachfolgend ICN genannt) und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, sofern und soweit die Vertragsparteien für den Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart haben. Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt die ICN auch bei Kenntnis nicht an, es sei denn, ICN hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

§ 2 Datenschutz

ICN nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes. ICN gibt die Daten des Käufers nicht an Dritte außerhalb der ICN Gruppe mit Ausnahme der Vertriebspartner weiter. Die Vertriebspartner sind zur Einhaltung der Datenschutz-Standards von ICN verpflichtet. Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten erfasst, in eine Datenbank aufgenommen und verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte außerhalb der ICN Gruppe erfolgt ausschließlich bei gesetzlicher oder behördlicher Anordnung. Der Käufer stimmt der Weitergabe seiner Daten nach den oben genannten Bedingungen zu.

 

§ 3 Angebote und Vertragsabschluss

(1) Der Käufer verpflichtet sich, unsere Angebote sorgfältig zu prüfen. 
(2) Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten, Katalogen o. ä. sind stets freibleibend. 
(3) Die angegebenen Preise sind Nettopreise (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). 
(4) Die ICN ist berechtigt, vor jeder Angebotsbestätigung eine Bonitätsprüfung des Käufers bei entsprechenden Auskunfteien (Creditreform o. ä.) vorzunehmen. Der Käufer stimmt einer entsprechenden Bonitätsprüfung zu. 
(5) Die Produktberater und Außendienstmitarbeiter der ICN sind nur zur Entgegennahme von Willenserklärungen und zur Vermittlung von Verträgen berechtigt. Sie besitzen keine Vertretungsbefugnis zum Abschluss und zur Änderung von Verträgen, es sei denn, sie besitzen eine entsprechende Vertretungsbefugnis mit gesetzlich geregeltem Umfang. 
(6) Der Vertragsschluss wird erst durch eine Auftragsbestätigung (elektronisch, schriftlich oder per Fax) von ICN herbeigeführt. Änderungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch ICN wirksam. 
(7) Mündliche Nebenabreden zwischen dem Käufer und Mitarbeitern der ICN sind nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung oder einen bevollmächtigten Vertreter schriftlich bestätigt worden sind.

 

§ 4 Preise und Zahlungen

(1) Die Zahlung hat, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bar ohne jeden Abzug „frei Zahlstelle des Verkäufers“ und ohne Rücksicht auf eventuelle Währungsschwankungen in der jeweils fakturierten Währung zu erfolgen. 
(2) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. 
(3) Alle Preise gelten EXW St. Michaelisdonn, Bundesrepublik Deutschland, einschließlich unserer Verkaufsverpackung. 
(4) Alle Preise verstehen sich unter der Voraussetzung vollständig bereitgestellter Käufervorlagen, die entsprechend den Informationen zu den Druckvorlagen der ICN grafisch aufbereitet sind. 
(5) Gewünschte bzw. notwendige grafische Bearbeitungen und Änderungen werden von der ICN nach aktuellem Stundensatz in Rechnung gestellt. 
(6) Kommt es zwischen Angebotsabgabe und Ausführung der Leistung zu einer Kostensteigerung, welche durch Material oder Lohnerhöhungen bzw. durch eine unzureichende Mitwirkungspflicht des Käufers verursacht wird, so ist die ICN berechtigt, eine Preisänderung im Rahmen des § 315 Abs. 3 BGB vorzunehmen. Enthält eine Preiserhöhung eine Steigerung von mehr als 5 Prozent des ursprünglichen Gesamtpreises, so kann der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Erhöhung vom Vertrag zurücktreten. 
(7) Zahlt der Käufer nicht fristgemäß, wird unsere gesamte Forderung sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist die ICN ferner berechtigt, ohne besondere Ankündigung Lieferungen zurückzuhalten und nach Mahnung und Fristsetzung 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Ferner ist die ICN dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Wenn sich die Vermögenslage des Käufers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert, kann die ICN auch vom Vertrag zurücktreten, sofern der Käufer trotz Aufforderung zur Leistung Zug‐um‐Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist. 
(8) Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die seitens der ICN anerkannt wurden bzw. rechtskräftig festgestellt sind. 
(9) Der Mindestwarenwert beträgt pro Sendung 100 EUR. Bei einem Warenwert unter 100 EUR wird ein entsprechender Angleichungsbetrag berechnet.
(10) Bei Erstbestellung oder kundenspezifischer Fertigung ist die ICN berechtigt, die Lieferung an den Käufer ausschließlich gegen Vorauszahlung von mindestens 50 Prozent des Netto‐Warenwertes zu erbringen.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Käufers

(1) Sind vertragliche Lieferfristen vereinbart, so hat der Käufer sicherzustellen, dass ICN rechtzeitig in den Besitz aller zur Leistungserbringung erforderlicher Vorlagen und Dateien gelangt. 
(2) Bei den Druckdaten haftet der Käufer dafür, dass keine Urheber‐, Warenzeichen‐ und sonstigen Schutzrechte dritter Personen oder Unternehmen verletzt werden. 
(3) Die von ICN zur Leistungserbringung angefertigten Zeichnungen, Entwürfe, Behelfsschablonen, Dateien oder sonstigen Gestaltungsvorlagen verbleiben im Eigentum der ICN und dürfen ausschließlich im schriftlichen Einvernehmen mit ICN verändert bzw. an Dritte weitergereicht werden. Sämtliche Auftragsunterlagen und Vorlagen werden 2 Jahre aufbewahrt. Spätere Nach‐bestellungen bedürfen eines Kostenanteils zur Reaktivierung dieser Vorlagen und werden nach den aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt.

 

§ 6 Lieferung

(1) Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart sind. Im Zweifel gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen. Die vereinbarten Termine gelten auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Waren ohne Verschulden der ICN nicht rechtzeitig geliefert bzw. die Leistungen nicht rechtzeitig erbracht werden konnten. 
(2) Für den Umfang und die Ausführung der Lieferungen gelten unsere Auftragsbestätigungen. 
(3) Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt und andere von der ICN nicht zu vertretenden Störungen, z. B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr‐ und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe, Energiemangel, Verkehrsstörungen, auch solche die Zulieferanten betreffen zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarte Lieferfristen angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Störungen zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.
(4) Bei schuldhafter Nichteinhaltung einer verbindlichen Lieferfrist aus anderen als den in § 6, Absatz 3 genannten Gründen kann der Käufer nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Umfang ergibt sich aus § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
(5) Bei der Lieferung von Displays, Bannern, Flaggen, Messeständen o. ä. Waren, bei denen es einer sach‐ und fachgerechten Montage bedarf, übernimmt ICN keine Haftung für das Vorliegen der technischen Voraussetzungen, die Statik, die Befestigung und/oder den Untergrund. Die Montage der Waren und die damit zusammenhängende Prüfung und Schaffung der technischen Voraussetzungen obliegt dem Käufer. Textile Großbilder unterliegen insbesondere in der Außenanwendung unterschiedlichsten Witterungseinflüssen. Dabei haben die Größe der Werbefläche, Grundmaterialauswahl, Konfektion und Montagetechnologie entscheidenden Einfluss auf den sachgemäßen sicheren Einsatz des Produktes. Die Hinzuziehung eines mit den örtlichen Begebenheiten vertrauten Fachpersonals ist grundsätzlich anzuraten. Die Produktgarantie der ICN beschränkt sich auf Reißfestigkeit, Lichtechtheit und Waschbarkeit unter Laborbedingungen. Eine Haftung der ICN wegen Nichtbeachtung der konkreten Einsatzbedingungen und/oder unsachgemäßer Montage/Verwendung durch den Käufer ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Rücktritt und Schadenersatz

(1) Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der ICN nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist stellt und die ICN innerhalb dieser Nachfrist den Vertrag nicht erfüllt. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Wird der ICN die Vertragserfüllung aufgrund der in § 6, Absatz 3 genannten Gründe ganz oder teilweise unmöglich, erlischt die Lieferpflicht der ICN. Darüber wird den ICN den Käufer sofort verständigen. 
(2) Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit ICN nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Das Zurücksenden von reklamierter Ware bedarf der vorherigen Absprache. Die beanstandete Ware ist in der Verkaufsverpackung oder sachgerecht verpackt nur nach unseren Versandinstruktionen zurückzusenden.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender, Forderungen aus unserer Geschäftsverbin‐dung mit dem Käufer unser Eigentum. Dazu gehören auch bedingte Forderungen. Im Falle einer Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware im Sinne der § 947 und § 950 BGB mit anderen der ICN nicht gehörenden Sachen steht der ICN ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer zum Wert der übrigen verarbeiteten oder verbundenen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. Der Käufer verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.
(2) Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung, ist der Käufer nicht berechtigt. 
(3) Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis einschließ‐lich gesetzlicher Umsatzsteuer) einschließlich der Forderung aus Wechseln mit allen Nebenrechten an die ICN ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen der ICN nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, gilt die Abtretung nur in Höhe desjenigen Betrages, den ICN dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat. Werden die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen, tritt der Käufer hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent in Höhe des von ihm berechneten Preises einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ab. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an ICN abgetretenen Forderungen einzuziehen. Abtreten oder verpfänden darf der Käufer diese Forderungen nur mit schriftlicher Zustimmung der ICN. Treten beim Käufer Umstände ein, die nach Auffassung der ICN eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer hat der ICN alle Auskünfte zu erteilen, alle Unterlagen zu überlassen oder Einblick in seine Unterlagen zu ermöglichen und Wechsel herauszugeben. Der Käufer hat ferner der ICN Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, eine genaue Aufstellung der Ware zu senden, die Ware auszusondern und an ICN herauszugeben. Übersteigt der Wert der herausgegebenen Ware die Forderungen der ICN um mehr als 20 Prozent, wird ICN den Käufer auf sein Verlangen von der Sicherung insoweit freistellen. Der Käufer hat der ICN den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die uns abgetretene Forderung sofort schriftlich mitzuteilen und der ICN in jeder Weise bei einer Intervention zu unterstützen. Die Kosten für die Erfüllung aller Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt trägt der Käufer.

 

§ 9 Verpackung und Versand

(1) Wir liefern in unserer Verkaufsverpackung und unseren Verkaufseinheiten. Wünscht der Käufer Sonderverpackungen oder eine Sonderkennzeichnung, berechnen wir die dafür entstandenen Kosten. 
(2) Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
(3) Sämtliche Transport‐ und Verpackungskosten sind vom Käufer zu tragen.
(4) Kommt es infolge von Umständen, die ICN nicht zu vertreten hat, zu Verzögerungen oder gar zur Unmöglichkeit der Fertigung oder Lieferung, so haftet ICN nicht. Als solche Umstände zählen insbesondere Änderungen sowie das Fehlen oder die verspätete Übergabe notwendiger Unterlagen oder Zeichnungen durch den Käufer. 
(5) ICN ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und diese in Rechnung zu stellen.

 

§ 10 Gefahrübergang

Sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen übergeben worden ist, geht die Gefahr auf den Käufer über. Alle Lieferungen erfolgen ‐ soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde ‐ im Wege der Versendung.

 

§ 11 Mängelhaftung und Schadenersatz

(1) Die Ware wird in der zur Zeit der Lieferung üblichen Ausführung und Beschaffenheit geliefert.
(2) Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate ab Lieferdatum insofern der Käufer Unternehmer ist. 
(3) Offensichtliche Mängel, Minder‐ und Falschlieferungen teilt uns der Käufer unverzüglich nach Ankunft der Ware schriftlich mit. Bei Distributionsgeschäften hat die Mitteilung unbedingt unter Angabe des Endkunden sowie des Projektes zu geschehen. 
(4) Andere Mängel sind uns nach Feststellung schriftlich zu nennen.
(5) Bei Leistungserbringung nach Vorlagen des Käufers wird ICN diese so gut wie möglich reproduzieren. Unwesentliche Abweichungen in Farbe und Darstellung, welche durch die technischen Möglichkeiten im Textildruck und den unterschiedlichen Farbausfall bei verschiedenartigen Grundmaterialien bedingt sind, behält sich ICN vor und stellen keinen Reklamationspunkt dar. Dies gilt auch für Druckmuster im Vergleich zur Serienanfertigung. Der Käufer erklärt sich einverstanden, bei Sonderanfertigungen eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 Prozent anzuerkennen. Maßabweichungen in Breite und Länge von +/‐ 5 Prozent sind durch den technischen Produktionsablauf bedingt unvermeidbar und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.
(6) Die Gewährleistungspflicht entfällt, soweit die Mängel auf Eingriffe, Änderungen, unsachgemäße Pflege, Handhabung oder Montage der gelieferten Ware zurückzuführen sind. Ferner stellt ein warenüblicher Verschleiß durch Ingebrauchnahme keinen Reklamationsgrund dar.
(7) Bei berechtigter Beanstandung behebt ICN die Mängel nach Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder Ersatzlieferung. 
(8) Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(9) Rücknahme und Umtausch individuell gefertigter mangelfreier Ware ist ausgeschlossen.

 

§ 12 Haftungsausschluss

Haftungsausschluss Jede weitergehende Haftung ‐ gleich aus welchem Rechtsgrund ‐ besonders auch für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten verletzt werden und soweit z. B. bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

 

§ 13 Markenverwendung

ICN ist berechtigt, zu Werbezwecken und/oder für Presseerklärungen das Markenzeichen und den Firmennamen des Käufers sowie das bestellte Produkt und Einzelheiten zur Bestellung zu veröffentlichen und in unseren Katalogen zu nutzen. Der Käufer stimmt der Nutzung in oben genannten Umfang zu.

 

§ 14 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze sowie des UN‐Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen.
(2) Alleiniger Gerichtsstand bei allen sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der ICN.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

Stand: 10.10.2011


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